KOSTENÜBERNAHME

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) werden von den Krankenkassen in jedem Fall übernommen, da sie genehmigungsfrei sind. Wenn dann eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie angezeigt ist, beantragen wir diese bei Ihrer Kasse. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht erforderlich.

 

Private Krankenkassen mit und ohne Beihilfe
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls die ersten fünf Sitzungen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Kasse oder Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie die Kostenerstattung.

 

 

Selbstzahler
Die Therapie kann selbstverständlich auch von Ihnen selbst bezahlt werden.